Bauantrag,
FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG, Berching,
hier: Nutzungsänderung eines Musterhauses mit Probewohnen zu einem Wohngebäude
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Firma FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG, Wegscheid 1 a, Berching hat mit Bauantrag vom 04.06.2024 den Antrag auf Nutzungsänderung für das auf der Flurnummer 584/34 Gemarkung Bodenwöhr befindliche Musterhaus zum Probewohnen mit Bürogebäude eingereicht. Dieses Musterhaus wurde am 07.08.2017 mittels Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt.
Dieses Musterhaus soll nach Wunsch des Antragstellers der Wohnnutzung zugeführt werden. Dementsprechend liegt der Antrag auf Nutzungsänderung mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ zur Entscheidung vor. Da sich in der Vorwerkstraße schon mehrere Wohngebäude befinden, steht die Verwaltung dem Vorhaben positiv gegenüber. Die Erschließung ist gesichert und durch einen möglichen Verkauf bzw. durch die beabsichtigte Vermietung durch den Eigentümer kann weiterer Wohnraum für unsere Bürger generiert werden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Die FHB Grundbesitz GmbH Co. KG ist ferner bereit, den westlichen Teil der Vorwerkstraße mit der notwendigen Infrastruktur zu erschließen, da auf dem Grundstück Flurstücknummer 584/36 Gemarkung Bodenwöhr ein weiteres Musterhaus entstehen soll.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Ein bereits 2017 seitens des Landratsamtes Schwandorf angeregtes Bauleitplanverfahren für den betroffenen Teilbereich erscheint der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr für die angedachten Änderungen mit dem notwendigen Aufwand für überzogen. Eine Einzelbaugehmigung lässt sich einfacher umsetzen. Allerdings muss die Möglichkeit mit angesprochen werden, dass das Landratsamt an der damaligen Einschätzung festhält.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vorwerkgelände“ zu.
- Gegen den Bauantrag der FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG, Wegscheid 1 a, Berching auf „Nutzungsänderung eines Musterhauses zum Probewohnen auf Wohnnutzung“ auf der Flurnummer 584/34 Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr