Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Hammerseecamping Bodenwöhr“ für die Flurnummern 666/7 der Gemeinde Bodenwöhr aufzustellen.
Das Planungsbüro M. Gerkowski aus Blechhammer hat die Planung eines Bebauungsplans übernommen. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern 666/7 der Gemarkung Bodenwöhr im Parallelverfahren notwendig. In der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 13.03.2024 – 15.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört.
Die am 29.02.2024 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In der Hauptausschusssitzung vom 13.05.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hammerseecamping Blechhammer“ in der Fassung vom 13.05.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 15.05.2024 – 14.06.2024 öffentlich ausgelegt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Hauptbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die aktuelle Fassung vom 26.06.2024 soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gemäß Baugesetzbeuch als Satzung beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr schlägt vor, den Entwurf Bebauungsplan „Hammerseecamping Blechhammer“ in der Fassung vom 26.06.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.