Bauleitplanung; 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 5 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025 05.06.2025 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Änderung des Flächennutzungsplans zu schaffen, hat das Ingenieurbüro „Preishl + Schwan“ aus Burglengenfeld das Verfahren begleitet.

In der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für die 28. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Unterlagen zur 28. Flächennutzungsplanänderung wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 ausgelegt und die Träger der öffentlichen Belange beteiligt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf zur 28. Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt. Die am 27.03.2025 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat Bodenwöhr gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch festgestellt werden. 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 28. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 05.06.2025 gemäß Baugesetzbuch festzustellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 28. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 05.06.2025.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 28. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 05.06.2025 gemäß § 6 Abs. 6 i. V. m. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 28. Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB   beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2025 08:25 Uhr