Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bodenwöhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2020. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2020. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 3.7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Nach Art. 45 Abs. 1 GO ist der Gemeinderat verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. In der Geschäftsordnung wird der Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse geregelt. Die Geschäftsordnung bedarf der Schriftform und ist jedem Mitglied des Gemeinderates auszuhändigen. Der 1. Bürgermeister, die Gemeinderatsmitglieder und die Verwaltung sind an die Bestimmungen der Geschäftsordnung gebunden. Durch den Beschluss des Gemeinderates kann die Geschäftsordnung jederzeit geändert werden.

Auch hier teilt der 1. Bürgermeister Hoffmann mit, dass in dem freiwilligen NetMeeting mindestens ein Vertreter jeder Fraktion anwesend war und teilgenommen hat. Anschließend fragte er nach, ob es noch Fragen oder gewünschte Änderungen zur Geschäftsordnung gibt.

Zu den §§ 6, 7 und 11 der Geschäftsordnung gab es unter den Gemeinderäten noch Nachfragen/ Einwendungen und Diskussionsbedarf.

1. Bürgermeister Hoffmann lässt wie folgt zu den einzelnen Einwendungen abstimmen:

§ 6 Abs. 1 Satz 5 GeschO
1. Bürgermeister Hoffmann liest den betreffenden Abschnitt nochmals vor und lässt die Gemeinderäte über die zwei Möglichkeiten abstimmen, wie verfahren wird, wenn eine Fraktion den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz hat:

Variante 1
Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen; bei Beteiligung einer Ausschussgemeinschaft entscheidet das Los.


Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        8                Nein-Stimmen:            9

Somit ist Variante 2 angenommen und der Satz 5 bei § 6 Abs. 1 wird wie folgt in die Geschäftsordnung aufgenommen:
Haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Aus-schusssitz, so entscheidet das Los.


§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) GeschO
Einige Gemeinderäte sind der Meinung die Erhöhung der Kompetenzen des 1. Bürgermeisters von 12.000 € auf 20.000 € zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln wäre nicht gerechtfertigt.
Gemeinderat Fritsch schlägt eine Summe von 15.000 € vor.
Gemeinderat Spirk schlägt vor am Verwaltungsvorschlag von 20.000 € festzuhalten.
Gemeinderat Feldmeier schlägt vor die Summe von 12.000 € aus der vorherigen Wahlperiode zu übernehmen.
Der 1. Bürgermeister Hoffmann lässt wie folgt über die Summenvorschläge abstimmen:

Vorschlag Verwaltung /Gemeinderat Spirk        20.000 €
Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        8                Nein-Stimmen:            9

Vorschlag Gemeinderat Fritsch                15.000 €
Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        16                Nein-Stimmen:            1

Somit ist der Vorschlag von Gemeinderat Fritsch mit einer Summe von 15.000 € angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Feldmeier war somit nicht mehr abzustimmen.  


§ 7 Abs. 3 Buchstabe f) GeschO
Die Anpassung der Wertgrenze von 100.000 € auf 200.000 €, in den Angelegenheiten a) bis e), die der Hauptausschuss entscheiden darf, wird im Gemeinderat als zu hoch angesehen.
Gemeinderat Lutter und Gemeinderat Feldmeier schlagen vor die Summe von 100.000 € aus der vorherigen Wahlperiode zu belassen.
Gemeinderat Spirk schlägt vor am Verwaltungsvorschlag von 200.000 € festzuhalten.  
Gemeinderat Fritsch schlägt eine Summe von 150.000 € vor.
Der 1. Bürgermeister Hoffmann lässt über die Summenvorschläge abstimmen:

Vorschlag Verwaltung/Gemeinderat Spirk        200.000 €
Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        8                Nein-Stimmen:            9

Vorschlag Gemeinderat Fritsch                150.000 €
Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        13                Nein-Stimmen:            4

Somit ist der Vorschlag von Gemeinderat Fritsch mit einer Summe von 150.000 € angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Lutter und Gemeinderat Feldmeier war somit nicht mehr abzustimmen.  


§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) GeschO
Auf Wunsch der Gemeinderäte, die am NetMeeting teilgenommen haben, wurde der Zusatz „die nicht im Rahmen der Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit abgegolten sind“ in den Satz eingefügt.


§ 7 Abs. 3 Buchstabe i) GeschO
Die Anpassung der Wertgrenze von 25.000 € auf 50.000 €, in Tourismusangelegenheiten unter Buchstabe i) die der Hauptausschuss entscheiden darf, wird im Gemeinderat als zu hoch angesehen.

Gemeinderat Rauch und Gemeinderat Feldmeier schlagen vor die Summe von 25.000 € aus der vorherigen Wahlperiode zu belassen.
Gemeinderat Spirk schlägt vor am Verwaltungsvorschlag von 50.000 € festzuhalten.

Vorschlag Verwaltung/Gemeinderat Spirk        50.000 €
Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        9                Nein-Stimmen:            8

Somit ist der Vorschlag von der Verwaltung und Gemeinderat Spirk mit einer Summe von 50.000 € angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Rauch und Gemeinderat Feldmeier war somit nicht mehr abzustimmen.  

Nachdem keine weiteren Einwendungen oder Fragen kamen, ließ der 1. Bürgermeister Hoffmann über die Geschäftsordnung im gesamten mit den vorgenannten Änderungen abstimmen.

Der 1. Bürgermeister Hoffmann spricht nach TOP 3.8. nochmals die Geschäftsordnung an.

§ 21 Abs. 2 GeschO
Der Sitzungstag soll von Mittwoch auf Donnerstag angepasst werden.
Gemeinderat Fritsch stellt den Antrag, dass der Mittwoch als Sitzungstag beibehalten werden soll.
Gemeinderat Feldmeier schlägt vor am Verwaltungsvorschlag für Donnerstag festzuhalten.

Vorschlag Verwaltung/Gemeinderat Feldmeier                Sitzungstag Donnerstag
Abstimmungsergebnis:                
Ja-Stimmen:        12                Nein-Stimmen:            5

Somit ist der Vorschlag von der Verwaltung und Gemeinderat Feldmeier, dass der Sitzungstag für Donnerstag festgelegt wird, angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Fritsch war somit nicht mehr abzustimmen.  

Der 1. Bürgermeister erläuterte auch nochmals kurz den § 23 zur schriftlichen oder elektronischen Ladung und dem Ratsinformationssystem und bat die Gemeinderäte darum, die dazu vorliegenden Formulare und Erklärungen, zeitnah wieder an die Verwaltung zurück zu geben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Der Gemeinderat Bodenwöhr gibt sich nach Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung. Eine Ausfertigung der angenommenen Geschäftsordnung wird zum Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses erklärt und ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2020 10:12 Uhr