Bauleitplanung;
Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer;
18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
Der geltende Flächennutzungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Flächen derzeit im gerodeten Zustand befinde, dahingehend geändert werden, dass auf den Grundstücken die Darstellung der Waldfläche in gewerbliche Baufläche (GE) geändert wird.
Beabsichtigt ist nach Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Änderung des Bebauungsplanes „GE-GI OT. Blechhammer“) auf den dann zur Verfügung stehenden neuen Bauflächen (ca. 1,0 ha Bruttobaufläche) eine gewerbliche Baufläche mit für gewerbliche Nutzung geeigneterem Zuschnitt anbieten zu können.
In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzeln.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „18. Flächennutzungsplanänderung GE/GI Blechhammer“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr