Bauleitplanung; Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
       
Der geltende Bebauungsplan mit Grünordnungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Fläche derzeit im gerodeten Zustand befindet, in den Bereichen GE- Gebiet 1.3 und GE- Gebiet 1.2 anteilig, geändert werden.

Für den Bereich GE- Gebiet 1.3 soll die gewerbliche Nutzung Richtung Südwesten (gerodeter Bereich) zur Bahnlinie hin erweitert werden, um eine für gewerbliche Ansiedlung geeignetere Baublocktiefe anbieten zu können.

Im Bereich GE- Gebiet 1.2 anteilig soll der derzeit gerodete Randstreifen wieder grünordnerisch festgesetzt und bepflanzt werden, damit als gliedernder Grünstreifen die Verflechtung zum Waldbestand westlich der Bahnlinie geeignet hergestellt werden kann.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst ca. 1,34 ha und die Art der baulichen Nutzung erfolgt im Wesentlichen als GE- Gebiet nach § 8 BauNVO und anteiliger Verkehrs- und Randgrünfläche.

In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB  einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „4. Änderung des Bebauungsplans GE/GI Blechhammer“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr