Bauleitplanung; Stadt Neunburg v. Wald; "Alte Gärtnerei- Stadtmarkt und Wohnen" auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukirchner Straße; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.02.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei – Stadtmarkt und Wohnen“ in Neunburg vorm Wald auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukirchner Straße aufzustellen.

Das 1,53 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Altstadt. Das Plangebiet ist begrenzt durch die anliegende Wohnbebauung, nordöstlich durch die Neukirchner Straße (St2040). Nach Realisierung des Projekts soll auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Roßkopf ein neuer Treffpunkt für Einkaufen und Wohnen in der Stadt Neunburg vorm Wald entstehen.

Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt, zu überbauende Grundstücksflächen für ein „sonstiges Sondergebiet“ nach den Bestimmungen des § 11 BauNVO bereitzustellen. Im Sondergebiet sollen Wohnflächen mit Einzelhandelsflächen kombiniert werden. Dabei sind die Verkaufsflächen entsprechend festzusetzen.

Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Gärtnerei – Stadtmarkt und Wohnen“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:36 Uhr