Bauleitplanung;
Stadt Nittenau; "Schlingmannareal III";
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Schlingmannareal III“ zu ändern. Der Entwurf wurde in der Sitzung vom 15.12.2020 gebilligt.
Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Nittenau im Ortsteil Bergham. Das Plangebiet wird im Westen durch die Brucker Straße begrenzt, südlich wird das Plangebiet durch einen Weg begrenzt, in dem auch der Sammler des Abwasserzweckverband Sulzbachtal liegt. Östlich grenzen die Wald- und Freiflächen des Sulzbachtals an. Im Norden liegt eine gewerbliche Baufläche, die derzeit der baulichen Nutzung zugeführt wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 187/4 sowie Teilflächen der Flur-Nr. 187/6 und 154/4., Alle genannten Grundstücke liegen in der Gemarkung Bergham. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 4,0 ha.
Die Stadt Nittenau beabsichtigt auf den Flächen des ehemaligen Schlingmann-Areals bzw. der ehemaligen Geflügelfarm weitere gewerbliche Bauflächen bereitzustellen. Zu diesem Zweck werden die, bisher als Sondergebiet bzw. als Fläche für Wald festgesetzten, Bereiche künftig als Industriegebiet nach § 9 BauNVO ausgewiesen. Die Überprüfung der tatsächlichen Schallsituation im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Schlingmann-Areal III „Gewerbe- und Industriegebiet“ hat gezeigt, dass die schalltechnische Vorbelastung auf dem Areal deutlich niedriger ist, als bei der Erstellung des Bebauungsplanes und der Vergabe der Immissionskontingente angenommen wurde. Im Rahmen des Änderungsverfahrens werden die Immissionskontingente daher neu geordnet.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Schlingmannareal III“ der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 10:36 Uhr