Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand;
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
02./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern und gleichzeitig den Bebauungsplan aufzustellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa erarbeiteten Entwurf des 23. Flächennutzungsplans für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 18.03.2021.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2021 09:27 Uhr