Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.

Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Hauptausschuss Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „Bebauungsplan Nr. 30 „SO PV Anlage Altenschwand“ für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 18.03.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2021 09:27 Uhr