Am 31.07.2019 fasste der Gemeinderat Bodenwöhr den Grundsatzbeschluss zum Einstieg in das Verfahren für ein kommunales Denkmalschutzkonzept. In Ergänzung zum integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzept ist Ziel des KDK, städtebauliche Leitlinien miteinander abzustimmen und die bestmöglichsten Synergieeffekte beider Verfahren dabei herauszuholen. Es ermöglicht Denkmalschutz und Denkmalpflege systematisch, möglichst selbstständig und zielorientiert anzugehen und bietet den Einstieg zur Umsetzung konkreter Projekte. Das KDK stellt deshalb ein flexibles Instrument für unsere Gemeinde zur Bewahrung baukultureller Identität unserer Heimat dar.
Bei einem dieser baukulturellen Denkmälern handelt es sich um die Taucherkapelle in Blechhammer. Lt. Aussage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ist dies ein besonderer Meilenstein der Siedlungsentwicklung.
Aus diesem Grund möchte es sich die Gemeinde Bodenwöhr in Zusammenarbeit mit dem aktuellen Besitzer der Taucherkapelle zur Aufgabe machen in dem leerstehenden Baudenkmal zukünftig eine kulturelle bzw. religiöse Nutzung zu installieren.
Da sich die Taucherkapelle im Moment in einem desolaten, baufälligen Zustand befindet, müssen für diese Nutzbarmachung Voruntersuchungen sowie bauliche Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und die Zugänglichkeit zum Gebäude wiederhergestellt werden.
Mit Aufnahme der Taucherkapelle Blechhammer ins kommunale Denkmalschutzkonzept der Gemeinde Bodenwöhr könnten finanzielle Mittel für die ersten Schritte (Voruntersuchungen, Planungsleistungen, Materialkosten zur Instandsetzung) i. H. v. 15.000 € und aus dem Entschädigungs-Fond (15.500 €) erhalten werden. Zusätzlich wurde der Bürgerdenkmalfond des KDK-Verfahrens bereits auf die Taucherkapelle erweitert und kann kleinere Summen abdecken. Die Zusage des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für den Bürgerdenkmalfond liegt hierzu bereits vor. Ebenfalls hat sich der Besitzer dazu bereit erklärt, den vom BLfD geforderten Eigenanteil in Barmittel und Eigenleistung (3.000 €) zu erbringen.
Des Weiteren wurde bereits beim Landratsamt Schwandorf, Untere Denkmalschutzbehörde, ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (5.000 €) für den Erhalt bzw. Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes gestellt.
Vorbehaltlich der Gewährung dieser Zuwendungen wären somit die ersten Schritte zur Voruntersuchung der Taucherkapelle fast vollständig finanziell abgedeckt (Angebote für die Maßnahmen liegen bereits vor). Für die Gemeinde Bodenwöhr würde nur noch ein kleiner Kostenanteil übrigbleiben.
Nach Vorliegen des Sanierungskonzeptes ist der finanzielle Aufwand zur Instandsetzung der Kapelle bekannt. Danach schlägt das Landesamt für Denkmalpflege vor einen Verein zum Erhalt und zur Förderung der Kapelle zu gründen, welcher die Instandsetzung und den damit verbundenen finanziellen Aufwand trägt und die notwendigen Fördergelder zur Sanierung zusammenträgt.