Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); FF Pingarten e. V.; hier: Anschaffung eines Faltpavillons


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die FF Pingarten e.V. hat am 28.November 2022 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung eines Faltpavillions gestellt.

Für die Anschaffung eines Faltpavillions, welches ausschließlich für die Vereinsarbeit genutzt wird, sind Kosten in Höhe von 1.067,88 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2,0 %
21,36€
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2,0 %
21,36€
hat Anspruch auf Jugendförderung.
c) örtliches Rettungswesen
2,0 % 
21,36€
Die FF Pingarten e. V. gehört zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
0,0 %
-
Keine Beteiligung.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
0,0 %
-
Keine Beteiligung.
f) Gemeinnützigkeit
2 ,0%
21,36€
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
85,43 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Pingarten e. V. Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung eines Faltpavillions einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 85,43 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:52 Uhr