Vollzug des Kommunalabgabegesetzes (KAG); hier: Erlass bzw. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2023. Sitzung des Gemeinderates April, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2023. Sitzung des Gemeinderates April 27.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr verfügt über eine gültige Erschließungsbeitragssatzung, welche am 13.06.2013 durch Bekanntmachung in Kraft getreten ist.

Wegen verschiedenen Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen sowie auf Grund von Gerichtsurteilen und Rechtsprechungen ist es notwendig geworden, die gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung an die gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Kommunale Prüfungsverband hat im Prüfbericht ebenfalls darauf hingewiesen, die bestehende Satzung über die Erschließungsbeiträge auf den aktuellen Rechtsstand zu bringen, d. h. eine neue Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen.
Die Verwaltung hat einen Entwurf für die neue Erschließungsbeitragssatzung gefertigt, der sowohl die bisherigen Satzungsinhalte übernimmt, als auch die in der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages eingearbeiteten, notwendigen Änderungen berücksichtigt.
Die wesentlichen Änderungen liegen in der Rechtsgrundlage, welche neben dem Baugesetzbuch nunmehr auch im Kommunalabgabesetz (KAG) begründet ist. Dies betrifft sämtliche §§ der Erschließungsbeitragssatzung.

Neu sind beispielsweise die §§ 11 (Entstehen der Beitragspflicht, 13 (Beitragspflichtiger, 14 Fälligkeit, 15 Ablösung des Erschließungsbeitrages (bisher § 11 der aktuellen Satzung). Einige Rechtsbegriffe wurden ausführlicher als bisher erläutert und aus den Bürgersteigen wurden Gehwege. Im Satzungsentwurf sind alle Änderungen gegenüber der noch geltenden Erschließungsbeitragssatzung vom 13.06.2013 gelb markiert.

Die Verwaltung schlägt vor, den vorgelegten Satzungsentwurf als neue Erschließungsbeitragssatzung zu genehmigen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den vorgelegten Satzungsentwurf als neue Erschließungsbeitragssatzung.
  2. Die Verwaltung fertigt die neue Erschließungsbeitragssatzung an und legt diese dem 1. Bürgermeister zur Unterschrift vor.
  3. Die Verwaltung veranlasst die Bekanntmachung der Erschließungsbeitragssatzung (Inkrafttretung)
  4. Die Erschließungsbeitragssatzung vom 13.06.2013 tritt zeitgleich außer Kraft.
  5. Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Schwandorf erhält eine Ausfertigung der neuen Erschließungsbeitragssatzung.  
  6. Die Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung vom 27.04.2023 ist Bestandteil der Niederschrift (siehe Anlage). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:43 Uhr