3. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 6.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ wurde erstmalig am 01.10.2021 geändert und erhielt durch diese Änderungen seine aktuell heutige Erscheinungsform. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans wurden kleinere bauordnungsrechtliche Veränderungen vorgenommen. Auf gewissen Parzellen wurde die Bebauung mit einem Doppelhaus, sowie im Quartier A die Bebauung mit einem Bungalowstil erlaubt.

Im Quartier B des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ sind Flächen für ein betreutes Wohnen vorgesehen. Die Betreiberfirma befindet sich hier in den Vorarbeiten zur Umsetzung des angestrebten Projekts.
Geplant ist eine Anlage für betreutes Wohnen nicht nur altersgerechtes Wohnen. Die Betreiberfirma steht bereits im Kontakt mit dem BRK Schwandorf als erfahrener Sozialdienstleister für das Projekt in Bodenwöhr, welche diesen Standort gerne betreuen würden und den Bewohnern sowohl Basis- als auch optionale Zusatzdienstleistungen anbieten möchten. Herr Franz Schiessl und Herr Christian Hampl erläutern gerne die Grundkonzeption und stehen den Gemeinderäten für Fragen zur Verfügung.

Für die Gemeindebedarfsfläche ist in der 2. Bebauungsplanänderung eine Grundflächenzahl von 0,5 und einer Geschossflächenzahl von 1,0 festgesetzt. 

Um den Grundsatz des flächensparenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung zu tragen und eine Wirtschaftlichkeit des Projekts erreichen zu können, möchte der Bauherr die erlaubten vier Vollgeschosse bei einer Grundflächenzahl von 0,5 (1.475,5 m) voll ausschöpfen. Dies macht eine Anpassung der GFZ von 1,6 notwendig. Die Geschossfläche in Höhe von ~ 4.720 m² kann nun auf die vier Vollgeschosse (á 1.180 m²) verteilt werden. 

In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Quartier B ist bei der Festsetzung des Bebauungsplans der Wert aus der GastellVO Bayern von 1.0 Stellplätzen für eine Wohnanlage eingeflossen. Der richtige Wert nach GastellVO für betreutes Wohnen beträgt 0.2., welche in den neuen Festsetzungen aufgeführt ist.  Bei einer Anlage in der möglichen geplanten Umsetzung (Konzept betreutes Wohnen unter Trägerschaft BRK) nach GRZ und GFZ, ist mit einem Besucherverkehr i.H.v. 10 gleichzeitigen Besuchern zu rechnen, was dem Wert von 0.2 entspricht. Geplant ist die Umsetzung von ca. 20-25 Parkplätzen womit die Festsetzung nach GastellVO überdurchschnitt umgesetzt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Kosten für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ trägt gemäß Erschließungsvertrag vom 11.01.2021 die „Schießl Wohnbau GmbH“

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Vorhaben der „Schießl Wohnbau GmbH“ Kenntnis und beschließt als die 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ die GFZ im Quartier B auf den Faktor 1.6 zu erhöhen. 

  1. In einem noch zu erstellenden Bauantrag sind wie vom Vorhabenträger zugesichert 35 Parkplätze auf dem Areal im Quartier B vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr