Katholische Kirchenstiftung St. Bartholomäus; 92439 Bodenwöhr
hier: Neubau eines Pfarrheims
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024, 24.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller, die katholische Kirchenstiftung „St. Bartholomäus“; 92439 Bodenwöhr vertreten durch Herrn Pfarrer Johann Trescher, hat mit Datum vom 05.04.2024 einen Bauantrag auf „Neubau eines Pfarrheimes“ auf der Flurnummer 31 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde vom Landratsamt Schwandorf um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten.
Das Bauvorhaben befindet sich im OT Neuenschwand, Pfarrweg 9, in einem Gemeinbedarfsflächengebiet und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Das Grundstück ist erschlossen, die Nachbarunterschriften sind vollzählig.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der katholischen Kirchenstiftung „St. Bartholomäus“ auf „Neubau eines Pfarrheims“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2025 15:42 Uhr