Hochwasserschutz Burgau
Information über den aktuellen Stand durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und Beratung über das weitere Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
0423. Sitzung des Stadtrates, 09.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Reinhard Löffler, Herr Simon Igelspacher und Herr Jack Boyce vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth zugegen. Herr Jack Boyce erläuterte den Sachstand und die weiteren Planungsschritte. Insbesondere ging er auf die sich mittlerweile erhöhte Kostensituation ein. Nach aktueller Kostenberechnung beträgt der Preis für das Hochwasserrückhaltebecken zwischenzeitlich 27,4 Mio. Euro brutto. Die von der Stadt Burgau anteilig zu tragenden Kosten belaufen sich nach der vereinbarten Kostenteilung auf ca. 10,5 Mio. Euro. Der Baubeginn ist für das Jahr 2024 avisiert. Momentan laufen die Planungsausschreibungen. Vor einer Vergabe benötigt das Wasserwirtschaftsamt einen Beschluss des Stadtrates zur weiteren Bauausführung.
Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens ist nur ein Teil des Hochwasserschutzes von Burgau (Phase I) und bietet nur einen Schutz vor einem 10-jährigen Hochwasser. Zum Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser sind die Umleitung um Burgau und innerörtliche Maßnahmen als Phase II erforderlich. Herr Jack Boyce erläuterte hierzu den Planungsstand und die aktuelle Kostensituation. Auch hier haben sich die Kosten seit 2016 nahezu verdoppelt und liegen momentan bei ca. 78 Mio. Euro brutto. Der Vortrag des Wasserwirtschaftsamtes liegt dem Sitzungsprotokoll bei.
In der Diskussion wurde auf Grund der enormen Kostensteigerung die Auffassung vertreten, dass sich der Freistaat mit einem höheren Anteil an den Kosten beteiligen müsse. Herr Reinhard Löffler erläuterte, dass dies nicht in der Entscheidungsbefugnis des Wasserwirtschaftsamtes liege und die Stadt Burgau sich hierzu mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen müsse. Letztendlich müsse auch der Freistaat auf die Finanzierbarkeit achten und die Bauausführung in entsprechend für beide Parteien finanzierbare Abschnitte gliedern.
Als weitere Vorgehensweise schlug der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, vor, dass der Sachverhalt in den Fraktionen beraten werden und eine Beschlussfassung in einer kommenden Sitzung erfolgen sollte.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. Eine Beratung und Beschlussfassung soll in einer kommenden Sitzung erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.07.2023 12:05 Uhr