Schöffenwahl 2023 Aufstellung der Vorschlagsliste


Daten angezeigt aus Sitzung:  0423. Sitzung des Stadtrates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat (Stadt Burgau) 0423. Sitzung des Stadtrates 09.05.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt Protokoll

Der Präsident des Landgerichts Memmingen hat mitgeteilt, dass im Jahre 2023 die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stattfindet und daher von der Stadt Burgau mindestens 6 Personen für diese Schöffenwahl vorzuschlagen sind.

In die Vorschlagsliste sollen doppelt so viele Personen aufgenommen werden, wie als erforderliche Zahl von Schöffen bestimmt sind. 

Aus der von der Stadt Burgau aufzustellenden Vorschlagsliste wird anschließend durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl vorgenommen. Gemäß Mitteilung des Landgerichts Memmingen sollte davon abgesehen werden, die vorgenannte Personenzahl nicht wesentlich zu überschreiten, um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie kommen ausschließlich in der Strafjustiz zum Einsatz, und zwar bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte und bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über die Schuld- und Straffrage. Insbesondere üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. 

Für dieses Ehrenamt können sich Personen bewerben, die in Burgau wohnen. Weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ferner sollen die Bewerber zu Beginn der Amtsperiode am 01. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein. 

Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache dazu nicht geeignet sind sowie Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Ausgeschlossen sind insbesondere Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Darüber hinaus Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. 

Das Bayerische Justizministerium fordert: „Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung“. 

Die Stadt Burgau hat durch öffentliche Bekanntmachung im Januar 2023 zur Bewerbung für das Schöffenamt aufgerufen. Die in der Übersicht aufgeführten Bewerbungen sind bei der Stadtverwaltung Burgau eingegangen. 

Der Stadtrat muss in seiner Sitzung am 09.05.2023 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder, über die Aufnahme der mindestens erforderlichen Anzahl an Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheiden. 

Die vom Stadtrat aufgestellte Liste ist anschließend eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, in der Sitzung am 09.05.2023 aus den eingegangenen Bewerbern 12 Kandidaten im Wege einer Wahl per Stimmzettel zu ermitteln und anschließend die 12 Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl im Wege der Abstimmung mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit in die Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen.

Den Sitzungsunterlagen war eine Übersicht der Bewerber/innen beigefügt.

Die anwesenden Mitglieder des Stadtrats führten zur Ermittlung der Vorschlagsliste eine Wahl durch. Sie erhielten jeweils einen Stimmzettel mit den 19 Kandidaten/innen und konnten insgesamt bis zu 12 Stimmen vergeben, wobei pro Bewerber/in nur maximal eine Stimme möglich war.

Insgesamt wurden 20 gültige Stimmzettel abgegeben. Alle abgegebenen Stimmen waren ebenfalls gültig. Die Auszählung der Stimmen brachte folgendes Ergebnis:

lfd. Nr. 
Name, Vorname/n, Geb.name

erhaltene 
Stimmen
Listenplatz




2
BRIEGEL, Helmut Karl Josef
 
18
1

 

Diese Kandidaten/innen werden in die Vorschlagsliste aufgenommen.
3
ENDRIS, Sabine
 
18
2

 


11
RUPPRECHT, Frank Michael Sebastian
 
16
3

 


7
MEHLEIT, Ernst Alexander
 
14
4

 


15
STÖCKLE, Harald Marcus
 
14
5

 


1
BERCHTOLD, Michael Jörg
 
13
6

 
 

17
VOGT, Peter Alfred
 
13
7

 


14
SCHNAUBELT, Lieselotte
 
12
8

 


19
WOHNHAS, Thomas Richard
 
12
9

 


8
ROLOFF, Alisa
 
11
10

 


18
WEBER, Rolf Rüdiger Engelbert
 
11
11

 


5
LORCH, Matthias Christian
 
10
12

 


6
MAIER, Daniel Michael Alfred

9
13




10
RUHLAND, Werner Andreas

9
14




4
LINDNER, Robert Konrad

8
15




13
SCHMIDT, Jürgen Stefan

6
16




9
RUBEL, Roland Josef

5
17




16
SZYSKA, Ralph Andreas

4
18




12
SCHMID, Sabine

3
19





Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die im vorangegangenen Wahlverfahren ermittelten 12 Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2023 12:05 Uhr