Beratung über die Anordnung eines Halteverbots im Bereich "Im unteren Brühl 16"


Daten angezeigt aus Sitzung:  0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 10.3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellte einen Antrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück „Im unteren Brühl“, Fl.Nr. 4388/1 der Gemarkung Burgau. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.11.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für den Brandschutznachweis benötigt der Bauherr nach Aussage des Kreisbrandrates für die Feuerwehrzufahrt auf der gesamten Grundstückslänge ein beidseitiges Absolutes Halteverbot.

Der Bauausschuss hat bereits in seiner vergangenen Sitzung am 25.04.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 11.4) hierüber beraten. Die Mitglieder vertraten dabei die Auffassung, dass vor einer abschließenden Beratung eine sachlich begründete Stellungnahme des Kreisbrandrates eingeholt werden sollte. Der Kreisbrandrat wurde daraufhin darüber informiert. 

Mit Schreiben vom 14.05.2023 hat der Kreisbrandrat eine Stellungnahme zum angesprochenen Sachverhalt nachgereicht. Kurz zusammenfassend wird demnach zur Sicherstellung der Rettungswege und der Flächen für die Feuerwehr für das Bauvorhaben ein beidseitiges Halteverbot mit Zeichen 283 mit Zusatzzeichen Feuerwehr Anfahrtszone im Bereich „Im unteren Brühl, Hausnummer 9 - 15“ als unbedingt erforderlich erachtet.

Die komplette Stellungnahme des Kreisbrandrats lag den Sitzungsunterlagen bei.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, ein beidseitiges Halteverbot mit Zeichen 283 mit Zusatzzeichen Feuerwehr Anfahrtszone im Bereich „Im unteren Brühl, Hausnummer 9 - 15“ aufzustellen, sobald der Neubau der Wohnanlage fertiggestellt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 17:08 Uhr