Haushalt der Stadt Burgau 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  0523. Sitzung des Stadtrates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Zu Übersichtszwecken sind die Haushaltsdaten in einem Rahmenblatt dargestellt. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2023 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich. Die in den Vorberatungen mit den Fraktionsvorsitzenden und im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorgebrachten Änderungswünsche wurden in die Planvorlage eingearbeitet.

Der Haupt- Finanz- und Personalausschuss hat vorberatend die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Entwurf des Haushaltes der Stadt Burgau in der voliegenden Form zu beschließen.


1. Rückblick Haushaltsjahr 2022

Am Abschluss des Haushaltes 2022 wird gearbeitet. Das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 war geprägt durch die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes und die dadurch verursachten Unwägbarkeiten. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 13,6 Mio. € zwar nicht ganz das Vorjahres-Niveau erreicht hat, dennoch immer noch ein außerordentlich hohes Level beibehalten wurde und der Haushaltsansatz von 9,0 Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 5 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass weder die vorgesehene Kreditaufnahme in Anspruch genommen, noch auf die ebenfalls geplante Rücklagenentnahme zurückgegriffen werden musste. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass sogar ein Betrag von ca. 0,5 Mio. € der Rücklage zugeführt werden kann.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant (1.702.815 €) und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,1 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 14,6 Mio. € wurden letztendlich nur ca. 9,8 Mio. € in Anspruch genommen.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2022 weist insgesamt einen Überschuss von ca. 0,5 Mio. € auf, welcher der Rücklage zugeführt werden kann. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist und auch im Haushaltsjahr 2023 nochmals ausgesetzt werden muss, steht aus der Rücklage ein Betrag von 6,0 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2023 zugeführt werden kann. In der Rücklage werden neben der Mindestrücklage (1 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre) die bisher für den Hochwasserschutz vorgesehenen Mittel in Höhe von 6,0 Mio. € belassen.


2. Verwaltungshaushalt 2023

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         29.880.430 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        29.517.325 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        363.105 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist hier leider ein deutlicher Rückgang           (- 1.339.710 €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre mit Ausnahme des Corona-Jahres 2021 und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 9,5 Mio. € zu erhöhen. Planerisch ist darauf zu achten, dass auch in den kommenden Jahren wieder eine höhere Zuführung erwirtschaftet wird, um die Investitionskraft der Stadt Burgau nicht dauerhaft zu gefährden.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        9.500.000 €        + 500.000 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        6.500.000 €        + 400.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.395.000 €        +110.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        19.395.000 €        + 1.010.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        8.422.630 €        +1.529.980 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.062.800 €        - 1.400 €
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Gesamtsteigerung gegenüber 2022:        + 2.538.580 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        7.453.515 €        + 460.380 €
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand:        9.496.290 €        + 835.510 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.261.020 €        +308.400 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        9.292.000 €        + 2.276.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage        950.000 €        +/- 0 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        363.105 €        - 1.339.710 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        64.500 €        - 2.000 €
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Gesamtsteigerung gegenüber 2022:                + 2.538.580 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Diese schlagen deutlich bei den Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu Buche. Hier sind dieses Jahr insbesondere die Stromkosten zu nennen. Die Personalkostensteigerung ist auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen. Ebenfalls sind die Inflationsausgleichszahlungen bei den Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Auch steigen die Ausgaben für Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die teilweise bei Neueinstellungen übernommen werden müssen. Deutlich höhere Ausgaben sind an den Landkreis über die Kreisumlage zu leisten. Die hohen Steuereinnahmen der vergangenen Jahren führen dazu, dass die Kreisumlage um ca 2,28 Mio. € steigt.

Auf der Einnahmenseite sind so gut wie bei allen Einnahmearten Steigerungen zu verzeichnen, insgesamt liegt der Einnahmezuwachs, insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der Kreisumlage, deutlich niedriger als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf nur noch 363.105 € sinkt. Dieses Niveau gilt es zu halten und möglichst noch etwas zu steigern, um möglichst eine Zuführung von 2,0 Mio. € regelmäßig zu erhalten.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2023:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1,0 Mio. € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2023 nicht erreicht. Die Zuführung liegt auf einem sehr niedrigen Niveau. In den kommenden Jahren muss hier ein besonderes Augemerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gerfährden und um das langfristige Ziel mittelfristig doch zu erreichen. Das operative Ziel für 2023 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.


  1. Vermögenshaushalt 2023

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten)         12.172.605 €
Geplante Ausgaben        - 20.341.000 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme)        - 8.168.395 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        363.105 €        - 1.339.710 €
Entnahme aus Rücklage:        6.000.000 €        + 1.000.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        1.458.000 €        + 42.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.124.500 €        + 346.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        3.227.000 €        - 723.500 €
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Gesamtveränderung gegenüber 2022:                - 674.710  €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 gehen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt zurück. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen werden die Grundstücksveräußerungen, insbesondere bei den neuen Baugebieten in Limbach, die 2022 noch nicht verkauft werden konnten, erneut in Ansatz gebracht. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich geltend. Insbesondere gestiegene Kosten führen über den Erschließungsbeitrag zu höheren Einnahmen. Da im letzten Jahr geförderte Bauprojekte abgeschlossen und mit der Förderstelle abgerechnet worden sind, sinken dieses Jahr die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen. Das gute Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 ermöglicht zudem eine höhere Rücklagenentnahme als im Vorjahr.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 20.307.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen        7.919.000 €        + 5.346.800 €
  • Baumaßnahmen        10.023.500 €        - 101.700 €
  • Zuschüsse für Investitionen        2.365.000 €        + 407.100 €
                       ────────
Veränderung zu 2022                + 5.652.200 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten        33.500 €        + 1.800 €
  • Zuführung an Rücklage        0 €        +/- 0 € 
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Gesamtveränderung gegenüber 2022                + 1.800 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.168.395 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 20,3 Mio. € ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt – auch aufgrund einer niedrigen Zuführung – eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. 

Operatives Ziel 2023:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2023 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 10,67 Mio. (2024), 14,29 Mio. € (2025) sowie 10,81 Mio. € (2025) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, so dass sich zum Ende des Planungszeitraumes (Haushaltsjahr 2026) mindestens 10,5 Mio. € in der Rücklage befinden sollten. Im aktuellen Haushaltsjahr 2023 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz wie in den beiden Vorjahren ausgesetzt, um nicht eine noch höhere Darlehensaufnahme zu benötigen.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2024 bis 2026 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2023
  • ist im Verwaltungshaushalt durch die hohen Kosten für Energie und die stark gestiegene Kreisumlage belastet;
  • vermindert durch die niedrige Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Bauwesen und Grunderwerb;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.


Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Nach den Ausführungen durch den Stadtkämmerer Herrn Tobias Menz folgten die Haushaltsreden der Fraktionen bzw. der Ausschussgemeinschaft.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt, Fraktion CSU, attestierte enorme Investitionen insbesondere auch in den Folgejahren, die mit hohen Darlehensaufnahmen verbunden sein werden. Man müsse daher darauf achten, die Ausgaben zu hinterfragen, um insbesondere die Pflichtaufgaben finanzieren zu können. Auch die städtischen Einrichtungen müssten ökonomischer gestaltet werden.
Er lobte die Investitionen in die Infrastruktur, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in die Kinderbetreuung. Diese seien durch hohe Steuereinnahmen aufgrund leistungsfähiger Unternehmen umsetzbar. Er dankte daher den Gewerbetreibenden und den Bürgern. Ebenso dankte er allen an der Erarbeitung des Haushaltsplan Beteiligten.

Herr Stadtrat Harald Stöckle, Fraktion FREIE WÄHLER / FWV, merkte an, dass viele Ausgaben aus Aufgaben, die von Bund und Land aufgebürdet wurden, resultieren. Die Erfüllung der Pflichtaufgaben trete vermehrt in den Vordergrund. Insbesondere die Situation der Schwächeren im Straßenverkehr müsse verbessert werden. Der Hochwasserschutz stellt eine enorme Kostensteigerung und notwendige Kreditaufnahmen über längere Zeit dar.
Dank der Gewerbetreibenden und Bürgern habe man trotz der beträchtlichen Erhöhung der Kreisumlage noch etwas Spielraum für Förderungen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, plädierte für eine grundsätzlich früher stattfindende Haushaltsplanung.
Man investiere in das Wasser- und Kanalnetz, den Hochwasserschutz und in die Kinderbetreuung. Das Kulturangebot der Stadt könne sich sehen lassen. Man müsse auch die Anpassung an die Klimaveränderungen angehen. Durch das Organisationsgutachten erhoffe man sich evtl. Einsparmöglichkeiten. 
Abschließend dankte sie für die Erstellung des Haushalts.

Herr Stadtrat Frank Rupprecht, Fraktion CWG, gab zu Bedenken, dass die Bezeichnung Rekordhaushalt irreführend sei, da durch die Rekordhöhe auch Rücklagenentnahmen und Rekordverschuldungen notwendigen werden. Die Entwicklungen im Finanzplan seien besorgniserregend. Eine Kontrollinstanz für die Kosten im Verwaltungshaushalt sowie ein sparsamer Umgang mit Finanzmitteln sei daher notwendig. Der Freistaat müsse sich aber insbesondere beim Hochwasserschutz mehr einbringen. Den Beitritt zum Zweckverband Hallenbad Nord sollte rückgängig gemacht werden.
Er dankte den Unternehmen für die positive Entwicklung der Gewerbesteuer und wünschte weiterhin Innovationsgeist der Firmen und Tatkraft im Beruf. Dem Stadtrat wünschte er Mut, auch unpopuläre Einsparungen vorzunehmen.

Herr Stadtrat Dieter Endris, Fraktion FDP / FBB, stellte fest, dass der Verlust der Leistungsfähigkeit in Form der Zuführung zum Vermögenshaushalt durch kaum beeinflussbare Faktoren wie die gestiegenen Energiepreise und Kreisumlage verursacht wurden.
Die im Haushalt beinhaltete Investitionen in die Infrastruktur, Feuerwehr und Kinderbetreuung seien unabdingbar. Für die zahlreichen Aufgaben benötige man ausreichend und entsprechend qualifiziertes Personal. Man müsse auch hier in die Zukunft investieren. Dennoch müsse man auch die Personalkosten im Auge behalten. 
Abschließend dankte er allen Beteiligten für die Vorbereitung des Haushalts.

Für die Zweite Bürgermeisterin, Frau Martina Wenni-Auinger, Fraktion SPD, zeige der Haushalt, dass die Zeiten rauer geworden sind, in Burgau aber kein Stillstand herrscht. Die deutliche Kostensteigerung im Verwaltungshaushalt mache es aber notwendig, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Vorrang hätten auch die Pflichtaufgaben, bevor über das ob und wie von freiwilligen Aufgaben nachgedacht werden sollte. Sie appellierte daher an alle, die Ausgaben sorgfältig zu betrachten und zu sparen, auch wenn dadurch nicht alle Wünsche der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden können.
Abschließend bedankte sie sich ebenfalls bei Allen.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann, Ausschussgemeinschaft ABB / Die PARTEI, schloss sich den Worten der Vorredner an. Durch die Investitionen werde Burgau zu einer noch lebenswerteren Stadt.

Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters Herrn Martin Brenner befinde man sich in herausfordernden Zeiten. Diese Zeiten haben aber auch Chancen hervorgetan. Man investiere in die Zukunft der Stadt, gleichwohl man aber nicht alle Wünsche umsetzen können werde; die nächsten Jahre beinhalten wichtige Ausgaben für Pflichtaufgaben. Durch den Anstieg der Kreisumlage auf ca. 1/5 des Haushaltsvolumens hoffe er, dass sich der Landkreis entsprechend in Burgau engagiert und investiert.
Abschließend dankte er auch der Verwaltung, insbesondere der Kämmerei sowie den Stadtratsmitgliedern für die Erstellung des Haushalts und die konstruktive harmonische Zusammenarbeit.

Beschluss

Die Haushaltssatzung samt Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2023 wird beschlossen. Dem Finanzplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2023 12:38 Uhr