Bauleitplanung der Gemeinde Röfingen
Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen" nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
0723. Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Die Gemeinde Röfingen hat beschlossen, für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbegebietes geschaffen werden. Mit der Gemeinde Röfingen ist dort ein gemeinsames „Interkommunales Gewerbegebiet“ geplant. Hierzu wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 44 ha und wird in etwa mittig durch die Nord-Süd-verlaufende Umgehungsstraße der Gemeinden Röfingen und Haldenwang in eine westliche und eine östliche Teilfläche getrennt. Die westliche Teilfläche hat eine Größe von ca. 20,5 ha, die östliche Teilfläche ist ca. 23,5 ha groß.
Die Erschließung ist über die Umgehungsstraße Staatsstraße (St 2025) vorgesehen. Über diese erfolgt auch der Anschluss an die Bundesautobahn A8 (Stuttgart – München) mit der hier bestehenden Anschlussstelle Burgau.
Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die hierzu vorgelegten Unterlagen entsprechen den bereits abgestimmten Planungen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ der Gemeinde Röfingen keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2023 16:03 Uhr