Jährliche Vereinszuschüsse gemäß den Richtlinien der Stadt Burgau anhand des Kriterienkataloges


Daten angezeigt aus Sitzung:  0323. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0323. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 04.10.2023 ö informativ 2

Sachverhalt Protokoll

Seit Dezember 2019 gelten in Burgau neue Richtlinien für die jährlichen Vereinszuschüsse. Im Februar 2021 wurden diese aufgrund der Rückmeldungen aus den Vereinen und hinzugewonnener Erkenntnisse überarbeitet und neu erlassen. Im Jahre 2022 erhielten die Vereine eine Gesamtsumme von 30.100,00 €. Für dieses Jahr steht aufgrund der eingegangenen Zuschussanträge eine Summe von 34.400,00 € zur Auszahlung an.

Eine Aufstellung über die Zuschussanträge Vereine 2023 lag den Unterlagen bei.

Gemäß Beschluss des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses vom 07. Oktober 2020 wurden die Vereine nicht mehr einzeln angeschrieben und um die Abgabe des Antragsformulars gebeten. 

In der Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses vom 07. Oktober 2020 wurde festgelegt, dass die Zuschüsse ohne weitere Beschlussfassung aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien auszuzahlen sind.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann beklagte den Pflegezustand des „Minifeldes“. Zudem müssten die Netze und der Kunstrasen ausgetauscht werden. Er bat darum, mit dem TSV Burgau e.V. zu sprechen. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, erläuterte, dass der TSV Burgau e.V. hierfür zuständig sei, er aber mit dem Präsidenten, Herrn Thomas Auinger, diesbezüglich sprechen wolle. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 14:34 Uhr