Kindertageseinrichtung "Mindelzwerge" Beschäftigung einer Integrationskraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  0923. Sitzung des Stadtrates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.10.2023 vorberatend 7
Stadtrat (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Stadtrates 24.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

In der Kindertageseinrichtung „Mindelzwerge“ ist derzeit folgende Anzahl an Kindern mit Integrationsbedarf:
  • 2 Kinder mit Einzelintegration, die jeweils 3 Plätze belegen;
  • 2 Kinder mit vom Bezirk genehmigten I-Kind-Status, die jeweils 2 Plätze belegen;
  • 2 Kinder, für die der I-Kind-Status beim Bezirk beantragt wurde und jeweils 2 Plätze belegen.

Ob und welchen I-Status die jeweiligen Kinder haben, wird vom Bezirk festgelegt.

Eine Kindertageseinrichtung, die mindestens drei Kinder mit Integrationsbedarf hat, gilt automatisch als integrative Einrichtung nach dem BayKiBiG.

Für die Betreuung der I-Kinder wird von Seiten der Kita-Fachaufsicht dringend der Einsatz von Integrationskräften als Zusatzkräfte, die nicht auf den Anstellungsschlüssel angerechnet werden dürfen, empfohlen. Eine Verpflichtung besteht nicht.

Zusätzliche Integrationskräfte werden aber auch zusätzlich gefördert (bis zu 80 %).

Als Empfehlung für den Personalumfang kann folgende Berechnung herangezogen werden:
Summe der Zeitfaktoren der I-Kinder x 5,2 = Personalumfang für die Integrationsarbeit

Der Bedarf ist vom Träger zu begründen. Ohne gesonderte Begründung wird empfohlen, bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von in der Regel sechs Stunden täglich für Einrichtungen mit
  • drei I-Kindern 0,6,
  • vier I-Kindern 0,8 und
  • fünf I-Kindern 1,0
Integrationskräfte einzusetzen.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger plädierte im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss für die Einstellung von Integrationskräften, da hierdurch der Zielerreichungsgrad, dass diese Kinder die Regelschule besuchen können, sehr hoch sei. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, für die Kindertageseinrichtung „Mindelzwerge“ bei Vorliegen von mindestens drei Kindern mit Integrationsbedarf Integrationskräfte bis zum empfohlenen Maß außerhalb des Anstellungsschlüssels zusätzlich zu beschäftigten und die Verwaltung zu ermächtigen, Personal entsprechend anzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Dieter Endris war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 22.12.2023 09:51 Uhr