Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord-Ost - 2. Änderung" Stellungnahme der Regierung von Schwaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  0923. Sitzung des Stadtrates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.10.2023 ö vorberatend 3.2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Stadtrates 24.10.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Protokoll

Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 18.04.2023 



Landesplanerische Belange stehen der geplanten Änderung des Bebauungsplanes nicht entgegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die auf Seite 16 unter Ziff. 8.1 des vorliegenden Begründungsentwurfes hergestellte Verbindung zwischen der rechtlichen Selbstständigkeit von Betrieben und der damit vermeintlich einhergehenden Verbindung landesplanerisch unzulässiger Agglomerationen nicht zutreffend ist. Gemäß Begründung zu LEP 5.3.1 (Z) sind Agglomerationen folgendermaßen definiert: Eine Agglomeration i. S. d. LEP besteht aus mindestens drei Einzelhandelsbetrieben in räumlich funktionalem Zusammenhang, die erheblich überörtlich raumbedeutsam sind. Die RvS bittet, die Begründung entsprechend anzupassen.

Beschluss

Der Anregung wird gefolgt und die Begründung (Teil C) unter Ziff. 8.1 redaktionell angepasst. Auswirkungen auf die gegenständliche Planung ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 22.12.2023 09:51 Uhr