Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord-Ost - 2. Änderung"
Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH, Günzburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
0923. Sitzung des Stadtrates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
LEW Verteilnetz GmbH, Günzburg, Schreiben vom 24.04.2023
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost - 2. Änderung“ der Stadt Burgau in der Fassung vom 28.02.2023 hat die LEW Verteilnetz GmbH keine Einwände.
Die Stromversorgung für das Geschäftsgebäude kann bei geringer Leistungsanforderung aus dem naheliegenden Ortsnetz erfolgen.
Sollten Betriebe mit höherem Leistungsbedarf in den Geschäftsräumen entstehen, dann ist eine gesicherte Stromversorgung des Gebäudes nur über den Bau einer neuen 20-kV-Transformatorenstation gewährleistet. Art, Anzahl und Standorte der erforderlichen Trafostationen können erst festgelegt werden, wenn die elektrischen Leistungsanforderungen des geplanten Gebäudes bekannt sind. Die Einbindung der vorgenannten Trafostationen in das Mittelspannungsnetz erfolgt über neu zu verlegende 20-kV-Kabel.
Beschluss
Die in der Anregung hervorgebrachte gegebenenfalls notwendige Trafostation bei erhöhtem Leistungsbedarf ist im Zuge der Erschließungs- und Ausführungsplanung auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen. Aus diesem Grund wird die textliche Festsetzung (Teil B) unter Ziff. 6.2 redaktionell ergänzt, dass die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienenden Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässig sind. Die Begründung (Teil C) wird unter Ziff. 12.1 entsprechend redaktionell angepasst.
Für den vorliegenden Bebauungsplan wird die Energieversorgung ordnungsgemäß sichergestellt. Die abschließende Versorgung ist im Detail auf der Ebene der Erschließungs- und Ausführungsplanung nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8
Datenstand vom 22.12.2023 09:51 Uhr