Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord-Ost - 2. Änderung"
Beratung über den Billigungs- sowie erneuten Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
0923. Sitzung des Stadtrates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom 28.02.2023 mit Begründung hat in der Zeit vom 28.03.2023 bis 01.05.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden stattgefunden.
Die während der Frist vorgebrachten Anregungen wurden behandelt und abgewogen. Die vorgenommenen Ergänzungen / Änderungen werden in die Unterlagen eingearbeitet.
Folgende wesentlichen Änderungen / Ergänzungen liegen vor:
- Gegebenenfalls Notwendigkeit einer Trafostation (Option im B-Plan planungsrechtlich gesichert, allerdings konkreter Gegenstand im Baugenehmigungsverfahren);
- Ausschluss von Beherbergungsbetrieben aller Art (kein Wohnen / Beherbergung mehr, dadurch entfällt die Vorlage eines Schallgutachtens);
- Zulässigkeit von flachgeneigten Dächern bis 20°, da das Vorhaben unterschiedliche Flachdach- / Walmdach-Ausprägungen aufweist.
Die den Sitzungsunterlagen beigefügte Planfassung des Bebauungsplanes wurde vom Planungsbüro Kling Consult soweit überarbeitet. Die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen sind in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet worden.
Mit dem Entfall der Beherbergungsbetriebe aller Art (Wohnen / Beherbergung) ist ein Grundzug der Planung (Art der baulichen Nutzung) betroffen, wodurch am gewerblichen Nutzungszweck eine Änderung vorgenommen wird. Durch die Betroffenheit des Grundzuges der Planung (Entfall einer Nutzungsart) ist ein Satzungsbeschluss nicht möglich.
Das Planungsbüro empfiehlt daher, aus Rechtssicherheitsgründen einen weiteren Verfahrensschritt vorzunehmen. Das Verfahren ist daher auf einen zusätzlichen Verfahrensschritt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ausgelegt (verkürzte nochmalige Auslegung zu den geänderten / ergänzten gelb hinterlegten Inhalten).
Von mehreren Stadtratsmitgliedern wurde sich dafür ausgesprochen, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen, da sich das geplante Bauvorhaben städteplanerisch nicht in die umliegende Bebauung einfügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt:
- Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt den erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom (Datum Stadtratssitzung: 24.10.2023) mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom (Datum Stadtratssitzung: 24.10.2023) wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats erneut öffentlich ausgelegt. Parallel werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9
Datenstand vom 22.12.2023 09:51 Uhr