Bauleitplanung der Stadt Burgau
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
1023. Sitzung des Stadtrates, 21.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 10) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die geplante Bebauung für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Bereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Burgau. Entsprechend dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist die bestehende Hofstelle als Fläche für die Landwirtschaft und der Anschluss daran als „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer orts- und landschaftsgestalterischer Bedeutung – Empfehlung Grünland“ dargestellt.
Daher muss mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurnummern 379/19 und einen Teil von 379/20, jeweils Gemarkung Großanhausen, und wird zukünftig als Sondergebiet „Reiterhof“ nach § 11 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO dargestellt.
Das beauftragte Planungsbüro hat für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Vorentwurfsplanungen in der Fassung vom August 2023 erstellt. Mit diesen Unterlagen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die Vorentwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der jeweiligen Fassung vom August 2023.
Mit diesen Unterlagen, bestehend aus Satzung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.
Datenstand vom 22.12.2023 09:54 Uhr