Bauleitplanung der Stadt Burgau Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1023. Sitzung des Stadtrates, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2023 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

In der Sitzung vom 13.12.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen. 

Anlass, Ziele und Erforderlichkeit
Der Vorhabensträger hat den Nußlacherhof 1998 erworben. Im Jahr 2000 wurde auf der Westseite des landwirtschaftlichen Betriebs eine Reithalle mit Reitplatz errichtet. Nun soll als Ergänzung der Hofstelle eine Bergehalle errichtet werden, um die Maschinen und Geräte des landwirtschaftlichen Betriebs und vor allem auch Futter für die Pferde lagern zu können. Um die Hofstelle „Nußlacherhof 4“ insgesamt städtebaulich zu ordnen als auch die geplante Bergehalle zu ermöglichen ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Mit dem Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Reiterhof“ nach § 11 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO ausgewiesen werden. Für das Sondergebiet wird in den textlichen Festsetzungen bestimmt, dass alle baulichen Anlagen, die für den Betrieb der Reitanlage erforderlich sind, zulässig sind.

Lage und Erschließung
Das Plangebiet liegt ca. 1 km südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A 8 und ca. 400 m nördlich von Hammerstetten. Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 379/19 und einen Teil von 379/20, jeweils der Gemarkung Großanhausen. Die Erschließung ist von der Hammerstetter Straße vorgesehen.

Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu eine Vorentwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom August 2023 erstellt. Dieser, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, lag den Sitzungsunterlagen bei.

Nördlich der bestehenden Zufahrt ist eine weitere Zufahrt zum Grundstück geplant. Sichtdreiecke für die bestehende Zufahrt sind eingezeichnet. In den Festsetzungen sollte aufgenommen werden, dass die Sichtdreiecke von jeglicher Bebauung oder Bepflanzung freizuhalten wären. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt:

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom August 2023 mit der Ergänzung, dass in die Satzung die Einhaltung der Sichtdreiecke aufzunehmen ist. 

  1. Ferner beschließt der Stadtrat der Stadt Burgau die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum eines Monats. Das Planungsbüro beteiligt in diesem Zeitraum die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 22.12.2023 09:54 Uhr