Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses in der Afrastraße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1772/9 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses in der Afrastraße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1772/9 der Gemarkung Burgau. Das Baugrundstück soll geteilt werden, und auf der neu geteilten Fläche ist eine weitere Bebauung vorgesehen. Anhand der Unterlagen ist ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten geplant. Das Wohnhaus ist mit einem Satteldach geplant.

Das geplante Projekt befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinteres Feldle“. Für die geplante Bebauung werden anhand der vorgelegten Unterlagen konkret folgende zwei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachgefragt:

Baugrenze 
Der Bebauungsplan sieht zur nördlichen als auch zur östlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Desweitern dürfen Garagen und sonstige Nebengebäude nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Mit der geplanten Bebauung, Wohnhaus als auch Garage, werden die Baugrenzen überschritten. Bei vergleichbaren Bebauungen in der näheren Umgebung wurden für die Überbauung der Baugrenze bereits Befreiungen erteilt.

Firstrichtung
Die im Bebauungsplan eingetragene Firstrichtung (West - Ost) ist einzuhalten. Mit der geplanten Bebauung soll die Firstrichtung um 90° gedreht werden. Hierbei hat man sich an die angrenzende Nachbarbebauung orientiert.

Weitere Befreiungen werden nicht beantragt und sind aus den vorgelegten Unterlagen soweit auch nicht ersichtlich.

Die Erschließung ist dann über die Bgm.-Seidler-Straße vorgesehen. Anhand der vorgelegten Berechnung ergibt sich für die geplante Bebauung ein Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen. Bei der Bebauung ist eine Garage sowie 2 weitere Stellplätze vorgesehen. Für das Bestandsgebäude sind ebenfalls 4 Stellplätze sowie eine bestehende Garage vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sind im Verfahren nachzuweisen. 

Die bauordnungsrechtlichen Belange (wie z. B. Abstandsflächen) sind von der Baugenehmi- gungsbehörde weiter zu prüfen.

Herr Stadtrat Frank Rupprecht bat darum, im folgenden Bauantragsverfahren auf die dingliche Sicherung der erforderlichen Stellplätze hinzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Bauvoranfrage des Bauherrn zum Neubau eines Doppelhauses in der Afrastraße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1772/9 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze und der Firstrichtung anhand der vorgelegten Unterlagen in Aussicht.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2024 12:49 Uhr