Prüfbemerkung zum Haushaltsjahr 2021 Förderungen für Fassadensanierungen und Förderung für Geschäftsräume


Daten angezeigt aus Sitzung:  1123. Sitzung des Stadtrates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 1123. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

In der abschließenden Sitzung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.11.2023 betreffend die Prüfung der Jahresrechnung 2021 wurden die Stellungnahmen der Verwaltung zu den aufgeworfenen Prüfbemerkungen behandelt. Zwei Prüfbemerkungen im Bereich „Förderungen für Fassadensanierungen und Förderung für Geschäftsräume“ wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss nicht abgenommen und zur weiteren Behandlung an den Stadtrat verwiesen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Manfred Kramer, erläuterte nachstehende Prüfungsbemerkung:

  1. Zuschuss W. 2.250,00 €: Gehört der Messepavillon wirklich zu dem Umbau der   Geschäftsräume?

Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses:

§ 2, 3 und 5 des städtischen Förderprogrammes für Geschäftsräume beschreiben die förderfähigen Maßnahmen. Inwieweit ein Messepavillion zu den Kosten zählt, die zur sach- und fachgerechten Erfüllung des in § 2 beschriebenen Förderzwecks / Förderziels dienen, kann vom Bauamt nicht beurteilt werden. Soweit der Messepavillon bei den zuwendungsfähigen Kosten nicht berücksichtigt worden wäre, hätte sich der Zuschuss im Übrigen um 89‚- € verringert.

Herrn Stadtrat Endris ist die Stellungnahme der Verwaltung unzureichend, da nicht ersichtlich wurde, ob eine bewusste Entscheidung zur Förderfähigkeit des Messepavillons getroffen wurde. Für Herrn Stadtrat Ralf Stambusch zählt der Messepavillon offenkundig nicht zu den förderfähigen Kosten, da es sich nicht um einen Geschäftsraum handelt.

Herr Stadtrat Thorsten Brucker sah im Pavillon eine Erweiterung der Außenfläche des Geschäfts. Herr Stadtrat Harald Stöckle konnte sich dem anschließen. Man habe zudem der Verwaltung die Beurteilung von förderfähigen Kosten überlassen, mit dem Wissen, dass das Bauamt unter Umständen nicht jede Ausgabe beurteilen kann.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner schlug als zukünftige Vorgehensweise vor, dass das Bauamt wie bisher die zuschussfähigen Kosten beurteilt und bei Ungewissheit der Bau- und Umweltausschuss entscheiden müsse.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Manfred Kramer, erläuterte nachstehende Prüfungsbemerkung. Dem Ausschuss wurde nicht klar, ob die beanstandeten Beträge grundsätzlich oder irrtümlich berücksichtigt wurden.

  1. Zuschuss Sch. 6.200,00 €, bei Rechnung Trends & Trade wurden Snacks mitberücksichtigt und bei Rechnung V-Baumarkt wurde ein Betrag in Höhe von 89,90 € gestrichen, aber dieser wurde im Gesamtbetrag nicht gekürzt.

Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses:

Die Kostenaufstellung und die Rechnungen wurden vom Antragsteller vorgelegt. Nicht vom Bauamt, sondern vom Antragsteller wurde der Betrag von 89,90 € in der Rechnung V-Markt für eine Universalbürste gestrichen. Warum der Betrag in der Zusammenstellung dann doch enthalten war, ist nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich könnte eine Universalbürste auch zu den Aufwendungen gezählt werden, die der Erfüllung des Förderzweckes dienen (§ 5 des Förderprogramms). Wie unter der Prüfungsbemerkung W. bereits erläutert, kann dies vom Bauamt schlecht beurteilt werden.
 
Eine ordentliche Verpflegung des Antragstellers dient zwar grundsätzlich dem Förderzweck, gehört 
aber weder zu den Bau- noch zu den Inneneinrichtungskosten. Der Betrag in Höhe von 6,18 € wurde deshalb irrtümlich bei den zuwendungsfähigen Kosten anerkannt. 

Im Übrigen vermindert sich auch bei Herausnahme der beiden Beträge aus den zuwendungsfähigen Kosten die Höhe des Zuschusses nicht.

Nach Auskunft der Verwaltung wurde der Betrag für die Verpflegung irrtümlich berücksichtigt.

Für Herrn Harald Stöckle sei entscheidend, dass der Stadt dadurch kein „Schaden“ entstanden sei.

Beschluss 1

Zu 1: Die Prüfbemerkung ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner nahm an der Abstimmung nicht teil. Herr Stadtrat Florian Bruckmann war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

Beschluss 2

Zu 2: Die Prüfbemerkung ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner nahm an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 06.02.2024 12:17 Uhr