Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO - Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1123. Sitzung des Stadtrates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 1123. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt Protokoll

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse alsbald den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2021 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2021 durch den Stadtrat kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2021 als erledigt angesehen und die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 06.02.2024 12:17 Uhr