Bauantrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel am Geschäftshaus in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die beantragte Werbeanlage ist an der Ostfassade des Geschäftshauses vorgesehen. Es handelt sich anhand der Antragsunterlagen um einen Wand-Plakatträger (2,75 m x 3,89 m) mit wechselndem Plakatanschlag (ca. alle 10 - 12 Tage) zur Verkaufsförderung. Es sollen Firmen und Produkte des alltäglichen Lebens beworben werden (z. B. Radiowerbung, Mineralwasser, Baumärkte, Autowerbung, etc.).
Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel am Geschäftshaus in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.02.2024 17:51 Uhr