Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“. 

Art der baulichen Nutzung (§ 2 Nr. 1)
Der Bebauungsplan setzt in dem Bereich ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO mit Planungsrichtpegel 70 dB (A) für den Tag und 55 dB (A) für die Nacht fest. Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewebebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Ausnahmsweise zugelassen sind u. a. Anlagen für kulturelle, soziale, kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Für den Ausbau bzw. die Aufstockung eines Obergeschosses am bestehenden Geschäftsgebäude wurde im Jahr 2021 eine Baugenehmigung beantragt und erteilt. Die Bauarbeiten hierfür werden derzeit durchgeführt.

Mit der nun beantragten Nutzungsänderung sollen im Obergeschoss weitere gewerbliche Einheiten entstehen, welche im vorgenannten Antrag noch nicht ausgebaut wurden. Eine sonstige Änderung am Gebäude ist aus dem Antrag nicht ersichtlich und soweit nicht vorgesehen.

Ferner ist die Unterbringung einer sozialen Einrichtung vorgesehen. Anhand der Antragsunterlagen soll in den Räumlichkeiten eine schulvorbereitende Einrichtung entstehen, in der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Alter von 3 bis 6 Jahren in kleinen Gruppen intensiv betreut und gefördert werden. Es sollen insgesamt 24 Kinder in zwei Gruppen untergebracht werden.

Aus Sicht der Verwaltung stellt die Nutzung in der beschriebenen Form eine soziale Nutzung dar, welche im vorliegenden Fall im Industriegebiet so bauplanungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässig ist. Die hierfür erforderlichen Stellplätze sind ausdrücklich nachzuweisen. Eine abschließende Prüfung, insbesondere der bauordnungsrechtlichen Belange, wie z. B. Schall- und Brandschutz, obliegt der Baugenehmigungsbehörde.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die erforderlichen Stellplätze wären im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 17:51 Uhr