Sirenenförderprogramm 2.0 Neuinstallation von Sirenenanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  0124. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.01.2024 vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau konnte aufgrund der sehr gering zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht am Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern berücksichtigt werden. Mit Stadtratsbeschluss vom 26.09.2023 wurde daher beschlossen, die bereits bestehenden Sirenen im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk lediglich auf die notwendige digitale Ansteuerung umzurüsten. Hierfür würden Kosten von schätzungsweise 17.500 € anfallen (Stand 2022), wovon ca. 10.000 € gefördert werden würden.  

Nun hat die Regierung von Schwaben aufgrund der Vielzahl an nicht berücksichtigten Anträgen angekündigt, ein weiteres Förderprogramm „Sirenenförderprogramm 2.0“ als Neuauflage eines vergleichbaren Förderprogramms bereit zu stellen. Hier sollten dann Kommunen berücksichtigt werden, die beim Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern aufgrund der ausgeschöpften Gelder nicht mehr berücksichtigt werden konnten. 

Zur Umsetzung des in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder beschlossenen weiteren Ausbaus des Sirenennetzes erstellt das StMI aktuell das neue Sirenenförderprogramm, welches mit Bundes- und Landesmitteln befüllt werden soll. 
Im Gegensatz zum bisherigen Sonderförderprogramm Sirenen wird es jedoch keine mögliche Vollfinanzierung geben. Die Gemeinden müssen nunmehr einen mindestens 20 %igen Eigenanteil erbringen. 

Bei der Neuanschaffung neuer Sirenen(-standorte) bzw. Ersatz der bisherigen Sirenen durch neue elektronische Sirenen ist mit ungefähren Anschaffungskosten von 16.500,00 € brutto (Stand: 2022) zu rechnen (Mischkalkulation – da ggf. nur teilweise Masten benötigt werden und ggf. bereits Masten oder nötige Installationen vorhanden sind). Hierbei würden zu den bereits bestehenden 6 Sirenen weitere 6 Standorte dazukommen, damit das gesamte Stadtgebiet (alle bewohnten Bereiche) abgedeckt wird, so die Auswertung der Firma Abel & Käufl aus dem Jahr 2022. Dabei würden die alten Sirenen aus den 60/70er Jahren ebenfalls durch elektrische Sirenen ausgetauscht werden. Die Auswertung des Wirkungsbereichs der Sirenen war als Anlage beigefügt. 

Bei geschätzten Gesamtkosten von ca. 181.500 € würden bei der Stadt je nach Dach- bzw. Masterrichtung voraussichtlich mindestens 50.000 € als Eigenanteil verbleiben. Der endgültige Eigenanteil hängt letztendlich von der jeweiligen Montageart, den damit zusammenhängenden vorhandenen bzw. noch benötigten Vorrichtungen sowie den Angebotspreisen ab. Preissteigerungen seit 2022 wurden noch nicht berücksichtigt. 

Die technischen Voraussetzungen und die Förderstaffelung bleiben zum vorherigen Förderprogramm unverändert:
  
  • Für Sirenen in Dach-/Gebäudemontage:
Sirene:                 8.500,00 €
Errichtungskosten:        1.500,00 €
Sirenensteuergerät:           850,00 €
Gesamt:                  10.850,00 €

  • Für Sirenen als freistehende Masterrichtung:
Sirene:                8.500,00 €
Errichtungskosten:        3.000,00 €
Sirenensteuergerät:           850,00 €
Mastkosten:                5.000,00 €
Gesamt:                  17.350,00 €        

  • Für den Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenenansteuerungen gem. Anforderungen:
Sirenensteuergerät:            850,00 €
Installation:                    150,00 € 
Gesamt:                 1.000,00 €

Die Regierung von Schwaben bittet daher um Rückmeldung, ob am bisherigen Förderantrag (auch unter Anerkennung neuer Fördermodalitäten -> mind. 20 %iger Eigenanteil) festgehalten werden möchte. 

Insgesamt sind 11 neue Sirenen bei den geschätzten Gesamtkosten berücksichtigt. Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn auch eine entsprechende Förderung gewährt wird; ansonsten werden nur die bestehenden Sirenen auf die Digitaltechnik umgerüstet.

Herr Stadtrat Harald Stöckle informierte darüber, dass neue Sirenen batteriegepuffert sind. Er sprach sich daher für eine nochmalige Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich des Beschlusses vom September 2023 aus, sollte man keine Förderung erhalten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dass am bisherigen Förderantrag festgehalten werden soll und somit die bestehenden Sirenen erneuert und eine Erweiterung von bis zu 5 Sirenen erfolgen soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Anneliese Zech war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 23.02.2024 10:13 Uhr