Bauantrag zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Standort Industriestraße“ sowie dessen „1. Änderung“. Dieser sieht dort ein Sondergebiet „Sonstiges Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelbetriebe: Verbrauchermarkt“ vor. Nach der 1. Änderung ist eine Verkaufsfläche von 3.550 m² zulässig.

Die zulässige Verkaufsfläche wurde bisher im bestehenden Verbrauchermarkt nicht ausgeschöpft. Diese beträgt 3.335 m². Nun ist im Bestandsgebäude eine zusätzliche Verkaufsfläche von 214 m² für Getränke vorgesehen, welche bislang als Lagerfläche genutzt wurde. Die Verkaufsfläche beträgt nun insgesamt 3.549 m².

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau nach der BayBO.

Anhand der Antragsunterlagen sind mit der Erweiterung der Verkaufsflächen insgesamt 247 Stellplätze erforderlich. Diese können auf dem bestehenden Grundstück nachgewiesen werden (oberirdische Stellplätze + Tiefgarage: insgesamt 264 Stellplätze).

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 17:20 Uhr