Antrag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eine neues Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellte 2019 einen Antrag zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eines neuen Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau.

Der Bauausschuss hat hierüber in seiner Sitzung vom 07.05.2019 (Beratungsgegenstand Nr. 2) beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Günzburg hat mit Bescheid vom 06.03.2020 (Baubuch-Nr. B-2019-254) die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt. 

Die Baugenehmigung erlischt, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht innerhalb von 4 Jahren nach der Erteilung begonnen wurde (Art. 69 BayBO). Demnach wäre die vorgenannte Baugenehmigung am 06.03.2024 erloschen.

Der Bauherr hat beim Landratsamt mit Antrag vom 05.02.2024 fristgerecht die Verlängerung der Geltungsdauer der vorgenannten Baugenehmigung beantragt, da mit der Ausführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde. Nach Art. 69 Abs. 2 BayBO kann die Frist jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Die Stadt Burgau wird nun hierzu um Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eines neuen Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 17:20 Uhr