Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach.

Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frühlingstraße - 1. Änderung“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:

Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Mit dem geplanten Vorhaben wird die Baugrenze überschritten.

Private Grünfläche (Ortsrandeingrünung)
Der Bebauungsplan sieht entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine 5 m breite private Grünfläche vor. Diese dient u. a. auch als Ortsrandeingrünung des Baugebietes. Das geplante Vorhaben ist innerhalb des Grünstreifens vorgesehen. Da jedoch im Westen die Erweiterung des Baugebietes Frühlingstraße vorgesehen ist, ist die ursprüngliche Funktion des Grünstreifens nicht mehr zwingend gegeben. 

Dachflächen
Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Dachgestaltung und die Dacheindeckung der Garagen und Nebengebäude entsprechend dem Hauptgebäude auszuführen sind. Das geplante Gartenhaus ist mit einem Flachdach vorgesehen. Das bestehende Hauptgebäude hat ein Walmdach.

Die Zuständigkeit für die Erteilung der Befreiungen liegt nach Art. 63 Abs. 3 BayBO bei der Stadt Burgau.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frühlingstraße - 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenze, Privaten Grünfläche und Dachgestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.04.2024 17:20 Uhr