Bauleitplanung der Gemeinde Kötz Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat die 4. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Anlass hierfür ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 6) bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die vorgenannte Bauleitplanung beraten und beschlossen, Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße zu erheben.

Die Stadt Burgau wird im Rahmen der Förmlichen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen beinhaltet der Entwurf weiterhin die nachrichtliche Darstellung der Umgehungsstraße. In der Begründung heißt es hierzu auszugsweise:

„Als der derzeitig rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz aufgestellt wurde, war die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehene Westtrasse der geplanten Umfahrung B 16 zur Bewertung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angemeldet. Im Nachgang erfolgte die Meldung der Osttrasse zur Bewertung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Trasse wurde zugestimmt und die endgültige Linienbestimmung erfolgte mit Schreiben vom 13.01.2017 für die modifizierte Wahllinie 1 B. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wurde den betroffenen Kommunen vorgestellt. Mittlerweile liegt die haushaltsrechtliche Genehmigung des Straßenbauprojektes durch den Bund vor und es kann mit der Erstellung der Unterlagen für das erforderliche straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren begonnen werden.

Entsprechend dieser geänderten Planung der Umfahrung B 16 wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Westtrasse in der Gemarkung Kleinkötz herausgenommen und die Osttrasse in der Gemarkung Ebersbach entsprechend der Entwurfsplanung nachrichtlich neu dargestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung zu. Im Rahmen der Förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jedoch erneut Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 17:20 Uhr