Anerkennung für aus dem aktiven Dienst ausscheidender Feuerwehrdienstleistender


Daten angezeigt aus Sitzung:  0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Feuerwehrdienstleistende, die 25 Jahre ehrenamtlichen Dienst bei einer Feuerwehr der Stadt Burgau geleistet haben, erhalten einen Freiplatzgutschein beim Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain. 

Für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst erhält der Dienstleistende einen Freiplatzgutschein vom Freistaat Bayern. Die Stadt Burgau übernimmt hier die Kosten für eine Begleitperson. 

Aus aktuellem Anlass wäre zu überlegen, ob auch aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Ehrenamtlichen eine entsprechende Anerkennung und Dank für die langjährige Tätigkeit gewährt werden sollte. Dies soll u. a. den besonderen Dienst an der Gesellschaft hervorheben und zur Personalgewinnung des Ehrenamts beitragen.
 
Hierzu könnte denjenigen Ehrenamtlichen, die nach mindestens 45 Jahren aktiven Dienst und mit dem jeweiligen gesetzlichen Höchstalter (derzeit 65 Jahren) aus dem aktiven Dienst ausscheiden beispielsweise erneut ein Freiplatz im Feuerwehrerholungsheim gewährt werden. 

Da es sich hier um einen Dienst handelt, der der Stadt Burgau und auch deren Bürgern zugutekommt, wäre auch ein Gutschein für eine städtische Einrichtung denkbar, wie z. B. eine Jahreskarte für das Städtische Freibad bzw. das Städtische Eisstadion oder ein Jahr freier Eintritt zu den Veranstaltungen in der Kapuziner-Halle inkl. Begleitung (ca. 30 Veranstaltungen im Jahr).  

Frau Stadträtin Heidi Häuser plädiert dafür, den Feuerwehrdienstleistenden einen Aufenthalt im Feuerwehr-Erholungsheim zu gönnen.

Herr Stadtrat Dieter Endris hält einen Gutschein für städtische Einrichtungen, insbesondere für die Kapuziner-Halle, für einen sehr guten Vorschlag.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, dass den aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Feuerwehrdienstleistenden mit dem jeweils gesetzlich geltenden Höchstalter nach mindestens 45 Jahren als Anerkennung für den geleisteten Dienst Gutscheine für sich und eine Begleitung zur Nutzung städtischer Einrichtungen gewährt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 09:42 Uhr