Der Stadtrat der Stadt Burgau in seiner Sitzung vom 30.01.2024 beschlossen, dass in der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau die Regelung für die Aufnahme von Kindern (§ 5 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau) so angepasst werden soll, dass künftig auch auswärtige Kinder aufgenommen werden können. Dort ist in Absatz 3 bisher geregelt, dass nur Kinder aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind, können sehr begrenzt auch auswärtige Kinder aufgenommen werden.
Die bisherige Formulierung lautet:
„3) Es werden nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind, können in der Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ drei auswärtige Kinder und in der Kindertagesstätte „Purzelbaum“ ein auswärtiges Kind aufgenommen werden. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus der Stadt Burgau benötigt wird; die betroffenen Personensorgeberechtigten sowie deren Aufenthaltsgemeinde sollen vorab gehört werden.“
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2024 schlägt die Verwaltung vor, § 5 Abs. 3 wie folgt zu fassen:
3) Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind. Darüber hinaus können auswärtige Kinder nur in besonderen Ausnahmefällen aufgenommen werden. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus der Stadt Burgau benötigt wird; die betroffenen Personensorgeberechtigten sowie deren Aufenthaltsgemeinde sollen vorab gehört werden.“
Durch die Änderung wird die Aufnahme auswärtiger Kinder grundsätzlich ermöglicht, wobei gleichzeitig Burgauer Kinder bei der Aufnahme weiterhin Vorrang genießen. Die zahlenmäßige Beschränkung, die bisher bestand, entfällt.
Auf die beigefügte Änderungssatzung wird verwiesen.