Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Unterkunft für Asylbewerber im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Unterkunft für Asylbewerber im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau. Mit dem Bauvorhaben sind insgesamt 13 Zimmer (EG 4 Zimmer, OG 6 Zimmer und DG 3 Zimmer) für 25 Personen vorgesehen.

Die im Oktober 2023 erstmalig eingereichten Antragsunterlagen waren nach Durchsicht der Verwaltung unvollständig. Der Bauherr hat auf mehrmalige Nachfrage der Stadt Burgau erst im März 2024 die nachgeforderten Unterlagen vorgelegt. 

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ferner befindet es sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau. 

Desweitern handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal nach der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Ferner befindet sich das Baugrundstück im Bereich des Bodendenkmals „Ensemble Altstadt Burgau“. Im Rahmen des Bauantrags ist daher auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.

Der Innenstadtbereich, besonders der Kirchplatz, die Stadtstraße und die Norbert-Schuster-Straße sind geprägt von Gebäuden für den Einzelhandel, der insbesondere in den Erdgeschossen stattfindet (ein Lageplan lag den Sitzungsunterlagen bei). Durch die beantragte Wohnnutzung im Erdgeschoss fügt sich das Vorhaben deshalb nach der Art der beantragten baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.

Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes gibt auch Anlass zu Bedenken. Insbesondere die dargestellte Fluchtwegsituation und die geplante einfache Hausalarmanlage über funkvernetzte Rauchmelder wären zu hinterfragen. Die Annahme der Feuerwiderstandsdauer der bestehenden Holzbalkendecken bedarf ebenfalls der kritischen Betrachtung. In Anbetracht der beantragten Personenzahl sollte der Brandschutz von der Genehmigungsbehörde gewissenhaft geprüft werden. 

Anhand der Stellplatzberechnung ergibt für die beantragte Nutzung einen Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen. Diese sind auf dem Baugrundstück vorgesehen.

Herrn Stadtrat Frank Rupprecht missbilligt die Vorgehensweise des Landratsamtes, an dieser Stelle in der Innenstadt Unterkünfte für Asylbewerber anzumieten. Die Handlungsweise lasse sämtliches Gefühl für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Burgau vermissen.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, berichtete von einem Gespräch mit dem Landrat, Herrn Dr. Hans Reichhart, bei dem dieser mitgeteilt habe, dass der Landkreis nicht mehr beabsichtige, das Gebäude mit Asylbewerbern zu belegen. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Unterkunft für Asylbewerber im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr