Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des Erdgeschosses zu einer Bankfiliale am Stadthaus in der Kapuzinerstraße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 58 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau des Erdgeschosses zu einer Bankfiliale am Stadthaus in der Kapuzinerstraße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 58 der Gemarkung Burgau.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Kapuziner-Halle“. Desweitern befindet es sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Die vorgesehene Planung sieht im Erdgeschoss die Änderung der Einheiten 2 - 4 vor. Aus den ehemaligen Flächen für Praxis, Büro und Einzelhandel ist die Errichtung einer Bankfiliale vorgesehen. Die Einheit 5 (Praxis) bleibt unverändert und ist nicht Gegenstand des Antrags. Der Bebauungsplan sieht im Erdgeschoss gewerbliche Flächen vor.
Anhand der vorgelegten Stellplatzberechnung ergibt sich durch die geänderte Planung kein weiterer Stellplatzbedarf. Die mit der neuen Nutzung erforderlichen Stellplätze können im Bestand nachgewiesen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung und Umbau des Erdgeschosses zu einer Bankfiliale am Stadthaus in der Kapuzinerstraße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 58 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr