Bauantrag zum Neubau von 3 landwirtschaftlichen Maschinenhallen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau von 3 landwirtschaftlichen Maschinenhallen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau. 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und richtet sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und eine sogenannte Privilegierung vorliegt. 

Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. 

Von einer Privilegierung kann aus Sicht der Verwaltung ausgegangen werden, da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Ferner waren die zuletzt beantragten Vorhaben des Bauherrn zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Hofes nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig.

Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Verkehrswege.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau von 3 landwirtschaftlichen Maschinenhallen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen, sofern eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr