Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück "Am Radweg 5", Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Großanhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt eine Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück „Am Radweg 5“, Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Burgau. 

Der Bauherr möchte zunächst für die weiteren Planungsschritte abklären, ob die Bauweise des geplanten Bauvorhabens genehmigungsfähig ist. Begründet werden die Abweichungen u.a. damit, dass damit die Umsetzung der aktuellen Bauvorschriften sowie die Einhaltung einer energieeffizienten Bebauung erleichtert wird.

Das vorgesehene Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Eichberg“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:

Kniestockhöhe
Der Bebauungsplan setzt eine Kniestockhöhe von max. 0,75 m fest. Das geplante Bauvorhaben sieht einen Kniestock von 1,6 m vor. Zur Westseite ist ein Quergiebel vorgesehen.

Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Die geplante Doppelgarage liegt überwiegend außerhalb der Baugrenze. 

Dachform / Dachneigung
Der Bebauungsplan setzt als Dachform Satteldächer vor. Die festgesetzte Dachneigung gilt für Haupt- und Nebengebäude und beträgt 42 bis 52 Grad. Die geplante Bebauung sieht beim Wohnhaus und Garage ein Satteldach, beim Quergiebel ein Pultdach und im Erdgeschoss ein Flachdachvorsprung vor. Die Dachneigungen betragen beim Sattel- und Pultdach zwischen 10 bis 30 Grad. 

Hinsichtlich der angefragten Befreiungen wurde bislang im Geltungsbereich des Bebauungsplanes von der Kniestockhöhe (bis max. 1,3 m) bzw. für Quergiebel (bis max. 2,85 m), der Baugrenze (straßenseitig) und Dachneigung befreit. Von der Dachform waren bislang keine Befreiungen notwendig.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Voranfrage des Bauherrn zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück „Am Radweg 5“, Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den Befreiungen aus dem Bebauungsplan „Am Eichberg“ hinsichtlich der Kniestockhöhe, Baugrenze und Dachform/Dachneigung in Aussicht.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr