Bauantrag zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf den Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben sieht den Ausbau des Dachgeschosses vor. Ferner sind zur Ost- und Westseite je eine Dachgaube vorgesehen.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Anhand der beigefügten Berechnung ergibt sich aufgrund des Dachgeschossausbaus ein Bedarf an insgesamt 6 Stellplätzen. Diese sind auf dem Baugrundstück (3 Garagenstellplätze + 3 weitere Stellplätze) vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr