Bauantrag zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an den bestehenden Betriebsgebäuden (Werk 1 und 2) in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am bestehenden Betriebsgebäude in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsbewertung der bestehenden Werke 1 (Hauptgebäude) und 2 (Nebengebäude). Diese Werkhallen wurden in Jahren von ca. 1950 bis 1985 errichtet. Die geplanten Maßnahmen nun sehen innerhalb der Werkhallen eine Ertüchtigung bzw. Anpassung des Brandschutzes an die aktuellen Vorgaben vor.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Mit den geplanten Maßnahmen entsteht kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am bestehenden Betriebsgebäude in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr