Bauantrag zur Anbringung von Lichttransparenten am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Anbringung von Lichttransparenten am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nur im südlichen Teilbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sonstiges Sondergebiet Augsburger Straße“. Im Übrigen richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei den beantragten Werbeanlagen handelt es sich um einseitig beleuchtete Lichttransparente zur Außenwerbung für den dort neu errichteten Getränkemarkt. Diese sind an 4 verschiedenen Positionen an der Nord-, West- und Südfassade des bestehenden Gebäudes vorgesehen.
Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und widerspricht keinen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Anbringung Lichttransparente am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr