Bauantrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Carport und Gartenhaus in der Seilerstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Carport und Gartenhaus in der Seilerstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern in der Seilerstraße auf den Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr