Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau.

Der Bauherr hat bereits 2022 einen Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage mit Abstellräumen gestellt. Dieser Antrag wurde damals für erledigt erklärt und damit auch eingestellt.

Im März 2023 wurde daraufhin eine geänderte Planung zum Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten eingereicht. Der Bauausschuss der Stadt Burgau hat hierüber in seiner Sitzung vom 25.04.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 1) beraten und diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im November 2023 hat schlussendlich die Baugenehmigungsbehörde hierfür eine Baugenehmigung erteilt. Die Bauarbeiten wurden zwischenzeitlich begonnen.

Das genehmigte Wohnhaus sieht ein nicht ausgebautes Dachgeschoss mit einem Walmdach vor. Mit der Tektur wird nunmehr anstelle des genehmigten Walmdaches ein Satteldach beantragt. Im Dachgeschoss ist eine weitere Wohnung vorgesehen. Damit wird das Gebäude insgesamt höher. Es entsteht baurechtlich ein weiteres Vollgeschoss (2/3 der Grundfläche höher 2,3 m) und somit eine dreigeschossige Bebauung (IIIa-Bebauung).

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Im Rahmen des genehmigten Bauantrages wurde seitens der Ortsplanung vom Landratsamt die Umgebungsbebauung wie folgt beurteilt (auszugsweise): 

„… Bei dem beurteilenden Gebiet handelt es sich um eine inhomogene Fläche, so dass zur Beurteilung des Einfügens keine Grundflächenzahl (GRZ) zu ermitteln ist, es muss vielmehr auf die tatsächliche Grundfläche abgestellt werden. Wie im Beteiligungsschreiben angeben, übersteigt die geplante Grundfläche des Vorhabens die Grundfläche der Umgebungsbebauung bezogen auf die Hauptnutzungen deutlich. Gleichzeitig finden sich aber in dem ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebiet durchaus Gebäudekonglomerationen, bestehend aus Haupt- und Nebengebäuden, die die geplante Grundfläche des Vorhabens überschreiten. Daher könnte die große geplante Grundfläche aus ortsplanerischer Sicht noch als akzeptabel betrachtet werden, zumal der flächensparende Umgang mit Grund und Boden eine Grundsatzforderung im BauGB darstellt…

Die nähere Umgebung ist jedoch geprägt durch maximal zweigeschossiger Bebauung mit steilem Satteldach, von denen das Erdgeschoss einzelner Gebäude Hochparterre angeordnet ist. …“

Insoweit wird nunmehr durch die beantragte IIIa-Bebauung das Maß der baulichen Nutzung überschritten.

Anhand der beigefügten Stellplatzberechnung sind mit der geänderten Planung insgesamt 14 Stellplätze erforderlich. Diese sind auf dem Baugrundstück vorgesehen. 

Die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Belange wie z.B. Abstandsflächen obliegt wiederum der Baugenehmigungsbehörde.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr