Bauleitplanung der Gemeinde Röfingen
Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen" nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Die Gemeinde Röfingen hat beschlossen, für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbegebietes geschaffen werden. Mit der Gemeinde Röfingen ist dort ein gemeinsames „Interkommunales Gewerbegebiet“ geplant. Hierzu wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 44 ha und wird in etwa mittig durch die Nord-Süd-verlaufende Umgehungsstraße der Gemeinden Röfingen und Haldenwang in eine westliche und eine östliche Teilfläche getrennt. Die westliche Teilfläche hat eine Größe von ca. 20,5 ha, die östliche Teilfläche ist ca. 23,5 ha groß.
Die Erschließung ist über die Umgehungsstraße Staatsstraße (St 2025) vorgesehen. Über diese erfolgt auch der Anschluss an die Bundesautobahn A8 (Stuttgart – München) mit der hier bestehenden Anschlussstelle Burgau.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierüber in seiner Sitzung vom 25.07.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 6) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen, keinerlei Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ der Gemeinde Röfingen keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr