Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  0724. Sitzung des Stadtrates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.06.2024 vorberatend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Stadtrates 25.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Die Außenbewirtung ist i.d.R. nur bis 22 Uhr gestattet. Die immissionsschutzrechtliche Nachtruhe gilt von 22:00 – 07:00 Uhr.

Für die Jahre 2018 bis 2023 wurde jeweils eine Verkürzung der Sperrzeit beschlossen, um die Außenbewirtung im Juli und August bzw. bis zum Ende der Sommerferien von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu gestatten.

Anlässlich der Fußball-EM gibt es bereits eine allgemein gültige Ausnahmeregelung.

In den vergangenen Jahren konnte keine auffällig hohe/höhere Zahl von Lärmbeschwerden vermerkt werden. Lediglich im Jahr 2022 vor Beschlussfassung über die Sperrzeitverkürzung ging ein Schreiben von Anwohnern der Stadtstraße ein, die Bedenken gegen die Sperrzeitverkürzung hatten.

Es ist darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, ob diese Regelung ab 01.07.2024 bis 09.09.2024 (Ende der Sommerferien) wieder angewendet werden soll. Da die Sperrzeitverkürzung in den vergangenen 5 Jahren regelmäßig beschlossen wurde, könnte auch eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Zeit für eine mögliche Außenbewirtung der Gastronomiebetriebe grundsätzlich bis auf Weiteres im Zeitraum vom 01.07. bis zum Ende der Sommerferien eines jeden Kalenderjahres von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu verlängern (entsprechende Verkürzung der Sperrzeit).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Dieter Endris war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 18.07.2024 16:51 Uhr